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AGB - CG BRÜGG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma «CG BRÜGG GMBH»

1. Geltungsbereich und Tätigkeit

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB» genannt“) gelten für alle von der Firma «CG BRÜGG GMBH» (im Folgenden «Firma» genannt) (IDE: CHE-151.013.901) angebotenen Dienstleistungen. Diese gelten für alle Personen, die mit dieser Firma mit Sitz in der Industriestrasse 25, 2555 Brügg, Kanton Bern, Schweiz, einen Vertrag eingehen (im Folgenden «Kunde» genannt). 

Die Firma betreibt Einrichtungen, die dem Sport und der körperlichen Ertüchtigung dienen. Zu diesem Zwecke bietet sie Kurse sowie individuelle und Gruppentraining an und bietet Beratungen im Bereich des Abnehmens, Ernährung, Kosmetik und Wellness an. Zudem verkauft sie fitnessbezogene Materialien und Waren wie Nahrungsergänzungsmittel und Sportbekleidung.

Die vorliegenden AGB gelten für alle Verkäufe und Dienstleistungen, die von der Firma angeboten werden, sei es in den Räumlichkeiten der Firma, auf der Internetseite der Firma (www.centralgym.ch), durch Wiederverkäufer, sowie bei Verkäufen, die über Telefon, E-Mail, mündliche oder sonstige Willensbekundung zustande kommen. 

Mit Zugriff auf die Internetseite der Firma und ihrer Nutzung, insbesondere mit Kauf von Waren bei der Firma, erklärt der Kunde die vorliegenden AGB an und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben.

Die Firma behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit nach Belieben zu ändern. Es obliegt dabei dem Kunden, diese regelmässig einzusehen, um sich auf dem Laufenden zu halten. Hierbei gelten die jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen, es sei denn, der Kunde bekundet ausdrücklich und in schriftlicher Form anderslautende Abmachungen.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald der Kunde das von Firma angebotene Warenkauf- und/oder Dienstleistungsangebot annimmt. 

Beim Abschluss eines Abonnements wird der Kunde darüber informiert, dass die vorliegenden AGB auf der Website des Unternehmens zugänglich sind und einen integralen Bestandteil des Vertrags darstellen.

Der Vertrag gilt in jedem Fall als abgeschlossen, sobald der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und/oder Waren auf der Internetseite der Firma bestellt bzw. diese Produkte und Dienstleistungen direkt in ihren Räumlichkeiten erwirbt. 

Die Abonnements sind namensgebunden und sind nicht an Dritte abtretbar. Die Mitgliedskarte muss an der Rezeption der Firma vorgezeigt werden. Ist ein Kunde nicht im Besitz seiner Mitgliedskarte, ist er nicht dazu berechtigt, die Räumlichkeiten der Firma zu betreten. 

Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist lediglich zu den von der Firma angegebenen Öffnungszeiten gestattet. Diese können von der Firma ohne Vorwarnung und Schadensersatzpflicht geändert werden.

Der Kunde kann keine Entschädigung verlangen, wenn die Räumlichkeiten des Unternehmens ausnahmsweise geschlossen werden (z. B.: bei Bauarbeiten), wenn bestimmte Fitnessgeräte oder Kurse nicht verfügbar sind oder wenn die vom Unternehmen angebotenen Leistungen und Einrichtungen geändert oder eingestellt werden.

Die Firma behält sich das Recht vor, ihren Kunden bei Zahlungsverzug oder Nichtbegleichung von Gebühren den Zugang zu ihren Örtlichkeiten zu verwehren.

3. Verlängerung oder Kündigung des Vertrags

3.1. Vertragsverlängerung

Um der Firma eine bestmögliche Organisation bei der Nutzung ihres Personals und ihrer Örtlichkeiten zu ermöglichen, werden die vom Kunden abgeschlossenen Abonnements automatisch und stillschweigend verlängert, sofern der Kunde nicht schriftlich und mindestens 1 (einen) Monat vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Abonnementsfrist seinen Willen bekundet, den Vertrag nicht zu verlängern. Die Vertragsverlängerung erfolgt zum NORMALPREIS. Dieser Nichtverlängerungsantrag ist an den Firmensitz mit der folgenden Adresse zu richten: CG Brügg, Industriestrasse 25, 2555 Brügg, Kanton Bern, Schweiz.

3.2. Vertragskündigung

Wird ein befristeter Vertrag (z.B. ein Abonnement) abgeschlossen, ist der gesamte Vertragspreis auch dann fällig, wenn der Kunde vor Ablauf der Vertragsfrist vom Vertrag zurücktritt. Der Kunde hat hierbei keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderungen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die angebotenen Dienstleistungen nicht in Anspruch nimmt. 
Die Firma behält sich das Recht vor, den Vertrag bzw. das Abonnement des Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls diese die Anweisungen der Firmenangestellten nicht befolgt, den ordnungsgemässen Betrieb der Firma, der Örtlichkeiten oder der Kurse stört, er Maschinen beschädigt oder anderweitige triftige Gründe vorliegen. In diesem Fall hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderungen.

4. Preisfindung

Sofern nicht anders vereinbart werden alle Preise in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Firma behält sich das Recht vor, die Preise je nach Land, in dem die Produkte verkauft werden, in anderen Währungen anzugeben.
In den angegebenen Preisen sind die durch die Mehrwertsteuer (MwSt.) entstehenden Mehrkosten angegeben, sofern diese anfallen. Die Höhe der MwSt. richtet sich nach dem jeweiligen Land.
Bei jedem neuen Abonnement wird eine Anmeldegebühr von 100.- CHF fällig.
Im Preis nicht inbegriffen sind eventuell fällig werdende zusätzliche Steuern.
Ebenso sind Verpackungs- und Versandkosten nicht im Preis inbegriffen.
Die Firma behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. Wird ein Vertrag abgeschlossen, gelten die auf der Internetseite sowie auf der Preisliste der Firma angegebenen Preise.

5. Bezahlung

Die Firma bietet ihren Kunden folgenden Zahlungsmöglichkeiten an: Zahlung per Rechnung, per Kreditkarte, per Vorkasse oder per Anzahlung.
Allgemein muss der Kaufpreis vom Kunden vollständig entrichtet werden, sobald ein Vertrag abgeschlossen ist. Die Firma stellt die Dienstleistungen bereit bzw. schicke die bestellten Waren ab, sobald der Kaufpreis entrichtet wurde.
In manchen Fällen kann die Firma nach freiem Belieben dem Kunden eine Rechnung ausstellen und ihm die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen bzw. die Nutzung bestellter Waren erlauben, bevor der Kaufpreis entrichtet wurde.
In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde dazu, die Rechnung binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Für jede verspätete Zahlung wird eine Mahngebühr von CHF 15 erhoben, die zusätzlich zum fälligen Betrag zu entrichten ist. Diese Gebühren sind vertraglich bindend und werden vom Mitglied bei der Anmeldung akzeptiert.
Bezahlt der Kunde die Rechnung auch binnen der ihm gewährten Zusatzfrist nicht, wird automatisch ein Mahnverfahren gegen ihn eingeleitet.
Bei Einleitung des Mahnverfahrens verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung von Mahnungszinsen in Höhe von 5 % (fünf Prozent).
Bietet die Firma Waren zum Verkauf, zur Vermietung oder sonstiger Nutzung auf einer Internetplattform an, behält sie sich das Recht vor, beim Bestellvorgang eine Zahlung auf elektronischem Wege zu verlangen (EC-Karte bzw. andere Zahlungssysteme).
Dem Kunden ist es nicht möglich, eventuelle Ansprüche auf den Rechnungsbetrag zu erheben, den er der Firma schuldig ist.
Handelt es sich um eine bedeutende Summe, kann die Firma eine Anzahlung vonseiten des Kunden erwarten.
Die Firma behält sich das Recht vor, eine Lieferung oder Bereitstellung von Dienstleistungen bei Zahlungsverzug zu verweigern und dem Kunden insbesondere das Recht auf Zugang zu den Firmenräumlichkeiten zu verwehren.

6. Mindestalter

Mit Unterschreiben der vorliegenden AGB bestätigt der Kunde, dass er das von der Firma erwartete Mindestalter zum Kauf der angebotenen Waren und Dienstleistungen erreicht hat.
Allgemein verkauft die Firma keine Waren an unter 15-jährige. Die Firma behält sich das Recht vor, nach freiem Belieben mit Minderjährigen Geschäfte abzuschliessen, sofern ein Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. In diesem Fall befreien die Erziehungsberechtigten die Firma von der besonderen Aufsichtspflicht und von jeder Sonderhaftung für Minderjährige. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zudem dazu, den minderjährigen Kunden zur Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen anzuhalten.

7. Verpflichtungen der Firma

7.1. Bereitstellung von Dienstleistungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfüllt die Firma ihre Verpflichtungen mit Bereitstellung der vereinbarten Dienstleistungen.
Sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, ist der Firmensitz der Erfüllungsort.

7.2. Lieferung von Waren / Lieferungsdatum

Beim Verkauf von Waren erfolgt die Auslieferung binnen 15 (fünfzehn) Werktagen nach erfolgter Bestellung, sofern diese in der Schweiz erfolgt. Bei Lieferungen ins Ausland können längere Lieferfristen gelten.
Ist keine fristgerechte Lieferung möglich, wird der Kunde über das neue Lieferdatum bzw. die Verfügbarkeit der Waren binnen 3 (drei) Werktagen nach erfolgter Bestellung informiert. Die Firma wird sich bemühen, ihm einen Ersatz anzubieten.
Sind die Firma, ihre Lieferanten oder beauftragte Dritte nicht in der Lage, infolge von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Lawinen, Unwettern, Gewittern, Stürmen, Krieg, politischen oder sozialen Unruhen, Bürgerkrieg, Umsturz und Aufständen, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Kernschmelzen oder Kernkraftwerkschäden ihren Verpflichtungen gerecht zu werden, ist die Firma für die Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Folgezeit von ihrer Verpflichtung befreit, ihre Waren oder Dienstleistungen bereitzustellen. Hält die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage an, ist die Firma dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Firma muss dann die vom Kunden bereits entrichteten Summen gänzlich zurückerstatten.
Alle sonstigen Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche im Falle höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.
Sofern nicht anders vereinbart ist der Erfüllungsort der Firmensitz.
Die von der Firma bereitgestellte Dienstleistung gilt dann als erbracht, sobald die Waren dem von der Firma ausgewählten Lieferanten ausgehändigt werden.

7.3. Hilfskräfte

Die Firma behält sich ausdrücklich das Recht vor, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Hilfskräfte anzuheuern.

8. Verpflichtungen des Kunden

8.1. Der Kunde ist dazu angehalten, so bald wie möglich alles Nötige zu veranlassen, damit die Firma ihre Dienstleistungen bereitstellen kann. Der Kunde muss dieses Nötige am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt und auf die vereinbarte Art und Weise veranlassen. Je nach Umständen ist der Kunde zudem dazu verpflichtet, alle der Firma notwendigen Daten und Dokumente zukommen zu lassen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Anweisungen der Firmenangestellten strikt zu befolgen.

8.2. Richtlinien für medizinische Bescheinigungen

Mitglieder, die ein ärztliches Attest vorlegen, das eine Trainingsunfähigkeit begründet, müssen ihre monatlichen Raten weiterhin begleichen. Der auf dem Attest angegebene Zeitraum der Unfähigkeit wird an das Ende des aktuellen Abonnementzeitraums angehängt, wodurch die Dauer des Abonnements ohne zusätzliche Kosten verlängert wird.

Zertifikate mit unbefristeter Laufzeit: Bei Arbeitsunfähigkeit ohne festgelegte Dauer werden die Zahlungen bis zum Ablauf des Abonnements fortgesetzt. Der nicht genutzte Zeitraum wird auf das Ende des laufenden Abonnements übertragen.

Datum der Berücksichtigung : Die Berücksichtigung des ärztlichen Attests und der Trainingsunfähigkeit beginnt an dem Tag, an dem das Attest bei unserem Team eingeht.


9. Abwerbungsverbot

Der Kunde darf keine Angestellten oder Hilfskräfte der Firma abwerben oder einstellen, sei es im eigenen Namen oder im Namen anderer, sofern keine ausdrückliche Genehmigung der Firma vorliegt. Dem Kunden ist es ebenso untersagt, auch nach Ende der vertraglichen Bindung mit der Firma Angestellte oder Hilfskräfte der Firma direkt oder indirekt einzustellen. Dieses Verbot gilt für das Folgejahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich der betroffenen Angestellten und Hilfskräfte beschränkt.

10. Umtausch von Waren

Je nach Art der von der Firma verkauften Waren ist ein Umtausch ausgeschlossen.

11. Garantie

11.1 Garantie

Bezüglich der von der Firma angebotenen Dienstleistungen garantiert die Firma, die gewünschten Dienstleistungen gemäss geltenden Qualitätsstandards (Mittelgarantie) bereitzustellen, kann aber keine bestimmten Ergebnisse garantierten (Ergebnisgarantie).
Bezüglich der von der Firma angebotenen Waren gelten die gesetzlichen Garantiebestimmungen für diese Waren. Die Garantiedauer beläuft sich auf 24 (vierundzwanzig) Monate, sofern nicht anders vereinbart.
Jeder eventuelle Mangel muss der Firma umgehend mitgeteilt werden. Die Firma entscheidet anschliessend darüber, ob die defekte Ware repariert oder ersetzt wird. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung des Kaufpreises, wenn eine Reparatur oder Ersetzung nicht möglich ist. Der Kunde kann für die Dauer der Reparaturarbeiten keine Ersatzware verlangen. Die Garantiefrist fängt für die reparierten Bestandteile von vorne an, während für die anderen Bestandteile die ursprüngliche Garantiefrist weitergilt.

11.2 Covid-garantie

Im Falle einer Schliessung des Fitnesscenters aufgrund von Covid wird die Gesamtzahl der Schliessungstage auf den Abo aufgeschlagen. Die Zahlungen sind daher weiterhin fällig. Die Garantie gilt nur, wenn eine behördliche Schliessung erfolgt.

12. Haftung

Jede Haftung im Falle indirekter oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung im Direktschadensfalle ist auf den Kaufpreis der Ware bzw. der Dienstleistung beschränkt. Die Firma übernimmt keinerlei Haftung bei eventuellen Unfällen, Verletzungen oder durch sportliche Tätigkeit im Rahmen der von der Dienstleistung zugezogenen Verletzungen. Diese Haftungsbeschränkung entfällt im Falle von Arglist und grober Fahrlässigkeit.
Die Firma verweigert jegliche Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände und Wertsachen des Kunden in ihren Räumlichkeiten.
Der Kunde ist dazu angehalten, die Firma sofort über jeden Schaden zu informieren.
Eine eventuelle Haftung der Hilfskräfte ist ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

13. Urheberrechte

Die Firma verfügt über alle Urheberrechte der von ihr angebotenen Waren und Dienstleistungen.
Eine Abtretung dieser Urheberrechte ist weder durch die vorliegenden AGB noch durch Einzelvereinbarungen vorgesehen, es sei denn, sie ist ausdrücklich darin aufgeführt.
Zudem ist jede Wiederverwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Daten, Bildern, Texten und anderen Elementen, die der Kunde im Rahmen der vorliegenden Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, sie werden von der Firma ausdrücklich gestattet.
Der Kunde muss sicherstellen, dass keinerlei Urheberrechtsverletzung zustande kommt, wenn er die Inhalte, Bilder, Texte oder andere Bestandteile im Kontakt mit der Firma verwendet.

14. Datenschutz

Die Firma muss die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewonnenen Daten sammeln und verarbeiten, um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Firma trifft alle notwendigen Massnahmen, um den gesetzlich vorgesehenen Datenschutz zu garantieren. Der Kunde nimmt dabei in Kauf, dass seine Daten gespeichert und vertragsgemäss verwendet werden und ist sich bewusst, dass die Firma seine Daten sowie die Daten Dritter auf gerichtliche oder behördliche Anfrage weitergeben darf. Sofern der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, ist die Firma berechtigt, seine Daten zu Vermarktungszwecken weiterzuverwenden. Die zur Bereitstellung der Dienstleistung nötigen Daten können an von der Firma beauftragte Dienstleister sowie an sonstige Dritte weitergegeben werden.
Es gelten dabei die derzeitigen Datenschutzgesetze.

15. Vollständigkeit

Durch vorliegende AGB treten alle vorangegangenen Vereinbarungen und Bestimmungen ausser Kraft. Lediglich Bestimmungen durch Einzelverträge, in denen die AGB enthalten sind, bleiben von ihnen unberührt.

16. Salvatorische Klausel

Die Gültigkeit der vorliegenden AGB bleibt unberührt, falls eine ihrer Bestimmungen oder Anhänge für nichtig erklärt wird oder werden musste. In diesem Falle wird die für ungültig erklärte Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die einem ähnlichen Zweck wie die für ungültig erklärte Bestimmung dient. Gleiches gilt bei einer eventuellen Vertragslücke.

17. Vertraulichkeitspflicht

Der Kunde, die Firma und ihre Dienstleister sind zum vertraulichen Umgang mit allen im Rahmen der Dienstleistungen ausgetauschten oder gewonnenen Daten verpflichtet.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus.

18. Gesonderte Vereinbarungen

Der Abschluss einer Versicherung erfolgt auf Kosten beider Parteien. Es ist hierbei ratsam, eine Haftpflicht- und private Unfallversicherung abzuschliessen.

19. Geltendes Recht / Gerichtsstand
Für die vorliegenden AGB ist das schweizerische Recht gültig.
Im Streitfalle sind die am Firmensitz der Firma ansässigen Gerichte zur Schlichtung zuständig, sofern nicht anderslautende gesetzliche Bestimmungen bestehen.
Der Firma steht es frei, am Firmen- bzw. Wohnsitz der Gegenpartei rechtliche Verfahren zu veranlassen.
Mit vorliegendem Vertrag ist die Anerkennung einer Schuld im Sinne von Artikel 82 des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG) verbunden.
Die Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf der Vereinten Nationen (RS. 0.221.211.1) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

20. Rückfragen
Bei jeglichen Anliegen oder Rückfragen kann sich der Kunde per E-Mail an die folgende Adresse wenden: info@centralgym.ch
Wir freuen uns darüber, Ihnen Auskunft zu geben!